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Kampagne 250 Leben

Swiss Safety hat sich der Kampagne 250 Leben angeschlossen und die Charta der SUVA unterzeichnet. Damit setzen wir ein starkes Zeichen für die Arbeitssicherheit, für das Wohl der Mitarbeiter und für die nachhaltige Senkung der Unfallzahlen.

PSA rechnet sich

Die Investitionen in die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter zahlen sich aus. Die Beschaffung zusammen mit den betroffenen Mitarbeitern (Grobauswahl, Tragetest und Endauswahl) führt zu einer grösseren Tragakzeptanz und Tragdisziplin. Dadurch wird Unfällen aktiv vorgebeugt. Die Unfallzahlen sinken und die Betriebe beklagen weniger Ausfalltage. Dies senkt unmittelbar die Kosten für Ausfallzeiten, Ersatz und Einarbeitung, Selbstbehalt in der Unfall- oder Krankentaggeldversicherung sowie mittelfristig die Versicherungsprämien.

10 Minuten Zeit für die Arbeitssicherheit

Täglich sollten von allen Mitarbeitern über alle Hierarchiestufen 10 Minuten für die Arbeitssicherheit investiert werden. Die Arbeitssicherheit muss gelebt werden. Die Kumulation davon auf wöchentlich 1 x 50 Minuten, oder monatlich 200 Minuten als Blockzeit verkommt zur „Brandbekämpfung“. Mit täglich 10 Minuten können Sie aber „Brandschutz“ betreiben.

Investieren Sie davon 2 Minuten in die persönliche Schutzausrüstung und beantworten Sie dabei folgende Fragen:

Ist die vorhandene PSA…
  • noch zweckmässig?

  • innerhalb der optimalen Gebrauchsdauer?

  • regelmässig gereinigt und frei von Schmutz?

  • entsprechend der Benutzungshäufigkeit und gesetzlichen Vorgaben regelmässig durch eine sachkundige Person überprüft worden?

  • innerhalb der letzten 12 Monate geschult worden?

  • allen Mitarbeitern zugänglich?

Sinnvoll zeigt sich auch die Durchführung eines kurzen Blocks „Safety-Report“ an den regelmässigen Meetings mit Untergebenen, aber auch mit Vorgesetzten, um offen über unsichere Handlungen zu sprechen. Da die Mitarbeiter aber die Fehler meist nicht von alleine zugeben werden, ist die Sicherheitskultur im Unternehmen wichtig. Dabei gilt die Devise nicht von oben herab, sondern auf der gleichen Stufe zu kommunizieren. Reden Sie mit allen über Vorkommnisse (Near-Miss), Bagatell-Unfälle und Unfälle. Gleich stark sollten auch gute Beispiele angeführt werden. Aus Alldem können gemeinsame Lehren gezogen und Massnahmen umgesetzt werden.

Sanktionen bei Fehlverhalten

Die Sanktionierung fehlbarer Mitarbeiter gehört wohl zu den schwierigsten und unangenehmsten Aufgaben in der Führung. Ein offenes, persönliches Gespräch auf gleicher Augenhöhe über beidseitige Pflichten und Rechte kann bei vielen Mitarbeitern helfen.
Wählen Sie dazu einen ruhigen, angenehmen Rahmen ausserhalb des Arbeitsbereiches und betonen Sie die Wichtigkeit jedes Einzelnen im Betrieb. Durchaus darf die negative Ausstrahlung seines Verhaltens auf Kollegen, Untergebene, Vorgesetzte, Kunden, Lieferanten etc. aufgezeigt werden. Bekennen Sie sich deutlich zur gelebten Arbeitssicherheit. Zeigen Sie aber auch die weiteren gesetzlich möglichen Konsequenzen auf.
Da ein Mitarbeiter nicht bestraft werden darf, bleibt in diesem Fall immer nur die Kündigung. Diese kann aber erst nach mehreren Stufen (schriftlicher Verweis, Abmahnung) erfolgen – es sei denn, der Mitarbeiter hat mit seinem Verhalten grobfahrlässig sein Leben und/oder das seiner Kollegen gefährdet.

3-Säulen-Prinzip & 10 PSA-Regel

Der Einsatz der PSA sollte auf dem 3-Säulen-Prinzip basieren: Vor der Beschaffung steht die Gefährdungsinventur mit Risikoanalyse. Unsere Fachfirmen helfen Ihnen anlässlich einer Begehung oder eines Audits gerne. Eine einfache Checkliste zu jeder Art PSA kann auch von unserer Internetseite heruntergeladen werden. Erarbeiten Sie diese selber und legen Sie die Ergebnisse einem Mitglied Ihres Vertrauens vor. Er kann Sie nun gezielt beraten. Bei der Einführung der PSA ist eine Schulung unumgänglich. Damit erreichen Sie die Trageakzeptanz und Tragedisziplin unter den Mitarbeitern. Schliessen Sie unter Umständen ein Service-Abonnement ab, damit die PSA regelmässig überprüft, gereinigt und instand gehalten wird. Damit verlängern Sie die Lebensdauer von intensiv genutzter PSA um bis zu 50 %. Die folgenden 10 PSA-Regeln sind nicht ganz so lebenswichtig, aber Sie dienen der nachhaltigen Kostenreduktion im Unternehmen.

  • Konsequentes Tragen der PSA und Anwendung der Stopp-Regel bei Gefahr

  • Einbezug der Mitarbeiter bei der Festlegung der internen PSA-Richtlinien in Abstimmung auf Risiken und Arbeiten

  • Regelmässig Rückmeldungen einholen über Tragakzeptanz, Funktion, Sicherheit, Komfort und Design

  • Zusammenwirken verschiedener PSA beachten (Bedienungsanleitung) und Bewusstmachung von Restrisiken

  • Berücksichtigung der Lebensdauer der PSA

  • Beschaffung aufgrund nachhaltiger Wirtschaftlichkeit

  • Nur konforme PSA (EN-Normen)

  • Verwendung von (ausschliesslich) persönlich zugeteilter, individuell angepasster PSA

  • Wiederholende Fach-Instruktion zur korrekten Anwendung der PSA, inklusive Sensibilisierung für Risiken, Regeln und Sanktionen

  • Regelmässige Pflege und Kontrolle der PSA und tägliche Benutzerprüfung

Toolbox

Die Toolbox ist Bestandteil der swiss safety Kampagne 250 Leben und ergänzt die 10 PSA-Regeln, welche der Verband als Ergänzung zu den bereits bestehenden Lebenswichtigen Regeln der Suva erstellt hat.

In dieser Toolbox erhalten Sicherheitsbeauftragte und Vorgesetzte wichtige Informationen sowie kleine Schulungseinheiten zur Unterstützung des Einsatzes der Persönlichen Schutzausrüstungen. Diese kleinen Schulungseinheiten bieten den Vorgesetzten Inputs für 2- minütige PSA-Gespräche mit den Mitarbeitern und sollen somit zur richtigen Handhabung der PSA sensibilisieren. Die Toolbox ist nach PSA-Bereichen (Augen- & Gesichtsschutz, Fallschutz, Fussschutz, Atemschutz, Gehörschutz, Kopfschutz, Schutzbekleidung) gegliedert.

Der Preis beträgt CHF 39.- pro Exemplar.
Lieferfrist ca. 3-5 Arbeitstage.

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